Erfolg für das Berliner Volksbegehren! Im Juni 1999 wurden die Berliner Wasserwerke teilprivatisiert, mit den üblichen Nachteilen für BürgerInnen, Angestellte und Kommune. Die von 36.000 kritischen BürgerInnen geforderte Aufklärung über das Verfahren hatte der Senat abgewiesen. Heute wurde ihr Antrag auf ein Volksbegehren gerichtlich bestätigt.
Nach dem aktuellen Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofes ist das Volksbegehren zur Offenlegung der Geheimverträge mit der Berliner Wasserwirtschaft zulässig. Antragsteller und Initiator ist der Berliner Wassertisch, ein privatisierungskritisches Bündnis unter der Beteiligung von Attac Berlin. Die Position der Privatisierungsgegner wurde mit dem Urteil der Berliner Verfassungsrichter deutlich gestärkt.
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