Mit Angst zur Selbstanzeige bringen – Politiker als Berufslügner?

04.02.2010 von Administrator Leave a reply »

In diversen Medien wird berichtet und Schäuble selbst behauptet es, dass in den Steuerstrafverfahren, die aufgrund der Liechtenstein-CD geführt wurden, Verurteilungen zustande gekommen seinen, weil diese CD als Beweismittel durchgehend zugelassen worden sei. Das ist gelogen! In der Masse kam es zu Verurteilungen, weil die Anleger sich in Panik bringen haben lassen und sich entweder widersprüchlich eingelassen haben oder sonst in einer Form ein Geständnis oder Selbstanzeigen gemacht haben. Ein Beschuldigter/Angeklagter der eisern geschwiegen hat und bei dem keine sonstigen Beweise vorgelegen haben konnte nur aufgrund dieser CD nicht verurteilt werden. Jetzt ist beim Bundesverfassungsgericht ein Fall anhängig, der über die Zulassung rechtswidrig erlangter Beweise entscheiden muss.
Quelle

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